- Weiterbildungsmaßnahmen
[Zertifiziert nach der "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung" (AZAV)]
durch Abgabe eines Bildungsgutscheines der Agentur für Arbeit oder des Job-Centers und einer ausgefüllten Anmeldung (bei Maßnahmebeginn)
oder
durch den Bescheid einer Berufsgenossenschaft, der Deutschen Rentenversicherung oder des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr und Abgabe einer ausgefüllten Anmeldung (bei Maßnahmebeginn)
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), außerbetriebliche Berufsausbildungs-maßnahmen integrativ oder in Kooperation mit Behörden (BaE), Assistierte Ausbildung (ASA) und ausbildungsbegleitende Hilfen für betriebliche Auszubildende (abH)
durch Zuweisung der Agentur für Arbeit oder des Job-Centers
- Eingliederungsmaßnahmen nach § 45 SGB III
durch Zuweisung der Agentur für Arbeit oder des Job-Centers und Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung
- Alle übrigen Maßnahmen
durch Zuweisung der Agentur für Arbeit oder des Job-Centers
Die betreffende Einrichtung der Kombrecht-Engel-Schule informiert gerne über evtl. zusätzlich notwendige Anmeldemodalitäten. |